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Der Gerüstbauer ist ein Handwerker, der seit 1998 der Handwerkerordnung unterliegt. Er rüstet in der Regel Gebäude, oder sonstige Bauwerke für die dann folgenden Bauarbeiten ein. Zum Gerüstbau gehört auch der Aufbau von Arbeitsplattformen, oder das Errichten von Wetterschutzdächern, wo darunter gearbeitet wird. Spezielle schulische Leistungen werden nicht gefordert, wobei für das Errichten von Gerüsten vom Gerüstbauer bestimmte statische Grundkenntnisse erwartet werden. Gerüstbauer müssen schwindelfrei sein und auch wissen, dass die Arbeit im Wesentlichen im Freien erfolgt. Wer sich als Gerüstbauer selbständig machen möchte, der muss entweder einen Meisterbrief eines Bauhandwerksberufes, oder 10 Jahre Berufserfahrung nachweisen, um das Gewerbe zu bekommen.
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